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Sachverständiger Graffiti

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Graffitischutz

Graffiti – Schutzsysteme


.................   sind kein Schutz vor dem Graffiti (Beschmiertwerden), sondern vor der Schädigung der Materialoberfläche!

Anforderungen an Graffitischutzsysteme :

1. Graffiti sollen rückstandfrei und einfach von der Oberfläche entfernbar sein.
2. Durch das Schutzsystem erfolgt keine visuelle Beeinträchtigung der Oberfläche.
3. Das Schutzsystem verursacht keine Beeinträchtigung der bauphysikalischen Eigenschaften der Fassade.

Schutzprinzipien : Imprägnieren oder Beschichten

Schützen kann man viel Objekte durch geeignete Imprägnierungen oder Beschichtungen, die ein Reinigen von Graffiti ohne Beschädigung des Untergrundes ermöglichen und darüber hinaus oftmals auch Schutz vor Verschmutzung, Verschleiß und Angriff durch Schadstoffe oder UV-Strahlung bieten.
Allerdings gibt es keine „Allheilmittel“, bestimmte Sprühlacke oder Farbstifte können gewisse Schutzschichten durchdringen! So genante „WUNDERMITTEL“ bergen viele Gefahren.

Durch eine Imprägnierung kann der offene Porenraum von Baustoffen oleophob (und gleichzeitig auch hydrophob) ausgekleidet werden. Dieses verfahren ist prinzipiell mit der im Bautenschutz seit langem praktizierten Hydrophobierung vergleichbar.
Die Möglichkeit des Eindringens von Graffiti in die Poren wird verringert und die Reinigung erleichtert.
Durch das Aufbringen geeigneter Schutzfilme oder Beschichtungen kann das Eindringen von Graffiti und Farbschmierereien in poröse Baustoffe sowie Anstrichsysteme verhindert werden.
Derartigen Materialien können die Dampfdiffusion von Baustoffen z.T. beträchtlich reduzieren und haben oft Auswirkungen auf die Optik von Bauteilen (Farbvertiefung oder Glanz). Dafür ist die Entfernung von Graffiti möglich, ohne den Untergrund anzugreifen.
Grundsätzlich besteht Graffitiprophylaxe immer aus einem für den Untergrund geeigneten Schutzmaterial, dem darauf abgestimmten Reinigungsmittel- und -verfahren und einer Objektbetreuung (z.B. Fachbetrieb oder Hausmeister).



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